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Neue Pfandpflicht ab 1. Oktober 2025 in Polen

Logozeichen mit KAUCJA, das auf Pfandverpackungen stehen soll.  

Ab 1. Oktober wird in der Republik Polen die Pfandpflicht für bestimmte Verpackungsarten eingeführt:

  • Einwegflaschen aus Kunststoff bis 3 Liter (Pfand 0,50 Groschen)
  • Metalldosen bis 1 Liter (Pfand 0,50 Groschen)
  • wiederverwendbare Glasflaschen bis 1,5 Liter (Pfand 1 Zloty).

Auf diesen Verpackungen befindet sich ein spezielles Logozeichen mit der Aufschrift „KAUCJA“/Pfand/ und dem entsprechenden Betrag.

Sie können abgegeben werden in:

  • Geschäften mit Verkaufsfläche von mehr als 200 qm, die Getränke in Verpackungen verkaufen, die unter das Pfandsystem fallen.
  • weiteren Geschäften, die am System teilnehmen, Pfandautomaten und Sammelstellen.

Die Verpackungen sollen mit Deckel, leer und unbeschädigt sein. Etiketten sollen nicht entfernt werden, da sie für die Identifizierung der Verpackung notwendige Systemkennzeichnungen enthalten. Kassenzettel sind bei der Rückgabe nicht erforderlich. Vom Pfandsystem ausgenommen sind Verpackungen für Milch, Joghurt und andere Milchprodukte sowie Einweg-Glasflaschen.  www.gov.pl/web/klimat/system-kaucyjny

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Schlesien heute Nr. 1 2025