Der Sejm, das polnische Abgeordnetenhaus, hat in seiner Sitzung am 4. November mit breiter Zustimmung das seit 15 Jahren diskutierte Minderheitengesetz in letzter Lesung verabschiedet.
Der Abgeordnete Henryk Kroll, der mit Ja stimmte, begrüßte zwar die Annahme des Gesetzes, war jedoch über die angenommenen Änderungen enttäuscht. Ebenso stimmte der Groß Strehlitzer Abgeordnete Helmut Pazdzior für das Minderheitengesetz. Auch andere Verantwortliche des DFK-Bezirksverbandes Oppeln zeigten sich mit dem Sejmbeschluß offiziell zufrieden.
Zurückhaltender äußerte sich Joachim Niemann. Der Geschäftsführer des "Verbandes der deutschen Gesellschaften in Polen" (VdG) sieht in dem Minderheitengesetz einen Rückschritt. "Das Gesetz entfernt uns von Europa", sagte er in einem Gespräch mit der Oppelner Tageszeitung "Nowa Trybuna Opolska". Auch die Verbandsführungen der Organisationen der Ukrainer und Litauer äußerten ihre tiefe Verbitterung und lehnen das Minderheitengesetz in seiner jetzigen Form ab.
In der letzten Lesung zum vorliegenden Entwurf des Gesetzes legten die polnischen Abgeordneten insgesamt 48 Änderungsanträge vor. Zwar fanden nur wenige Anträge eine Mehrheit, doch diejenigen, die beschlossen wurden, hatten es in sich. Wie schon in der zweiten Lesung stand vor allem Artikel 9 im Mittelpunkt des Interesses, insbesondere der nationalistischen Abgeordneten, die während der Sitzung für neuerlichen Populismus sorgten. So wurde mit großen Mehrheiten beschlossen, den vorgesehenen Absatz über die Einführung der Minderheitensprache als Hilfssprache in Kommunalbehörden zu löschen. Gleichfalls wurde aus dem Entwurf der Passus über die zweisprachige Ausschilderung an Amtsgebäuden gestrichen.
Besonders gravierend ist allerdings der mit breiter Mehrheit angenommene Antrag der christlich-konservativen Bürgerplattform (PO), die Schwelle des Bevölkerungsanteils für die Einführung von zweisprachigen Orts-, Straßen- und Ladenbeschilderung deutlich anzuheben, und zwar von den im Entwurf vorgesehenen acht Prozent auf nun 50 Prozent! Damit wird der im Minderheitengesetz wichtige Artikel 9 nur in den Gemeinden wirksam, wo eine nationale oder ethnische Minderheit die absolute Bevölkerungsmehrheit stellt.
Zweisprachige Ortsnamen wird es demnach nur in fünf Gemeinden in Nordostpolen geben, wo es in vier Gemeinden weißrussische Bevölkerungsmehrheiten und in einer Gemeinde eine litauische Mehrheit gibt. In keinem oberschlesischen Dorf wird die Zweisprachigkeit eingeführt, da nirgends die Deutschen oder die Nationaloberschlesier als jeweils einzige Bevölkerungsgruppe die 50 Prozent-Marke erreichen. Gemeinsam überschreiten beide Gruppen lediglich in den Gemeinden Groß Stein und Zembowitz (Kreis Rosenberg) diese Grenze.
Das Minderheitengesetz in der endgültigen Fassung wurde mit 247 Stimmen angenommen.
133 Abgeordnete stimmten mit Nein und sechs enthielten sich.
In Deutschland wurde das blamable Gesetz in keiner Nachrichtensendung oder Zeitungsnotiz erwähnt, obgleich die Deutschen in Polen von den Auswirkungen besonders schwer betroffen sind.
Entnommen aus "Unser Oberschlesien" Nr. 21/2004.
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